Charlotte Link

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Wir gehören nicht nur zu den rund 34 Millionen Lesern und Fans von Charlotte Links Büchern – wir freuen uns auch ganz besonders, als ihre Anwälte ihre rechtlichen Interessen zu vertreten und sie zu beraten. Charlotte Link gehört zu den sympathischsten, bekanntesten und kommerziell erfolgreichsten Autorinnen des Landes. Wer mit seinen Geschichten so viele Menschen erreicht, trägt Verantwortung – und verdient gleichzeitig Respekt im öffentlichen Diskurs. Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Zugleich haben wir immer den Anspruch, die Balance zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz zu wahren. Im Idealfall sind Pressefreiheit und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dann sogar beste Freunde.

15.12.2025

Erich Pommer Institut, Berlin | Jahresupdate Urheber- und Medienrecht § 15 FAO (online) – Hier anmelden

GEMA gegen OpenAI

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Das Landgericht München I (Az. 42 O 14139/24) hat seine mit Spannung erwartete Entscheidung im Verfahren GEMA gegen OpenAI Ireland Ltd./OpenAI LLC, die das KI-Programm ChatGPT betreiben, gefällt. Die GEMA klagte, weil neun Liedtexte – unter anderem bekannte deutsche Songs, wie „Atemlos“ von Kristina Bach oder „Männer“ von Herbert Grönemeyer – vom ChatGPT-System ohne Lizenz verwendet wurden und bei entsprechenden Nutzeranfragen weitgehend originalgetreu ausgespielt wurden.

Ein richtungsweisendes Urteil in der ersten Instanz, das bereits jetzt schon Vorfreude auf die nächste Instanz und dann den BGH macht:

  • Das LG München ging davon aus, dass durch das Training des Sprachmodells mit den Liedtexten und insbesondere durch die Ausgabe dieser Texte in identischem oder nahezu identischem Wortlaut eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung vorliegt.
  • Bereits die Speicherung bzw. „Memorisation“ der Texte in ChatGPT wurde als Eingriff in das Verwertungsrecht gem. § 16 UrhG gewertet. ChatGPT hatte die Liedtexte nicht neu erzeugt, sondern auf die abgespeicherten Texte zurückgegriffen.
  • Die Schrankenregelung des § 44b UrhG („Text & Data Mining“) sei nicht anzuwenden, da nicht nur Informationen extrahiert worden seien, sondern komplette Werke bzw. Wortfolgen übernommen und wiedergabefähig gespeichert seien.
  • Die Ausgabe der Liedtexte – der KI-Output – sei eine öffentliche Zugänglichmachung iSd § 19a UrhG bzw. Vervielfältigung.
  • Verantwortlich für die Ausgabe identischer oder nahezu identischer Textpassagen durch ChatGPT sei OpenAI als Betreiber und nicht der einzelne Nutzer, der den Prompt eingibt. OpenAI spiele durch die Auswahl der Trainingsdaten und aufgrund der Architektur seines Systems für den KI-Outpout eine zentrale Rolle.

JUVE Handbuch 2025/26

JUVE 2025 26 Cover

KI beflügelt auch den Mediensektor

In der Medienindustrie keimt Hoffnung: Die Bundesregierung plant eine deutliche Erhöhung der Filmförderung, teilweise finanziert durch Streaminganbieter über das geplante Investitionsverpflichtungsgesetz. Bei dieser Entwicklung dürften produktionsnahe Kanzleien wie GreenbergTraurig, Brehm & v. Moers, Graef und von Have Fey besonders gefragt sein.

Medien: Vertrags- und Urheberrecht

Die anerkannte Medienboutique ist v.a. bei TV- u. Filmproduktionen sowie Drehbuchprüfungen eine gefragte Adresse.

Weitere Schwerpunkte: Urheberrechte, Lizenzen, Titelschutz u. Förderungsrecht gehören zum Alltagsgeschäft. Das gleiche gilt für operative Fragen der Film- u. TV-Produzenten. Diese vertritt Graef ebenso wie andere Rechteinhaber auch prozessual nach dt. u. US-Recht. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Urheberrechte Beratung der Verlagsbranche, aus der div. Traditionshäuser dem Team seit Jahren vertrauen. Regelm. presserechtl. Prüfung von Content – sowohl im Print als auch im Bewegtbild.

Entwicklungen: Ähnlich wie Brehm & v. Moers u. Fieldfisher gilt die respektierte Boutique als Vertrauenskanzlei der Produktionsallianz. Nach dem Weggang eines Teams im Sommer 2024, das sich auf TT-/Datenrecht u. die Games-Industrie spezialisiert hat, engagiert sich Graef primär in der operativen Beratung von Unternehmen der Film- und Fernsehbranche u. anderer Kulturträger. Mit der Verbreiterung der Associate-Riege setzt die Kanzlei auf organisches Wachstum.

Oft empfohlen: Dr. Ralph Graef („engagiert und sorgfältig“, Wettbewerber)

Mandate: Vertrags- u. Urheberrecht: Docdays Productions zu Koproduktionen (einschl. Drehbuch, Finanzierung u. Weltvertrieb); Studio Rakete u. Kosmo Films zu Koproduktionen; Network Movie bei div. Produktionen, zu Titelschutz u. Setberatung; Bundes-FDP zu Foto- u. Videorechten; Oxolo, The Smiley Company lizenzrechtl.; Phidal Publishing verlagsrechtl.; St. Pauli Theater vertragsrechtl.; Ulysses Filmproduktion u.a. zu Animationsfilmprojekten; Yari Film Group ggü. Apollo Media u. Collection Agent Fintage House; Crossover Konzeptgesellschaft zu Galerie- u. Ausstellungsverträgen; lfd.: a&o buero Filmproduktion, Brave New Work, Dropkick Pictures, Filmtest Hamburg, Hamburg Media School, New York Times, Nordmedia, Penguin Random House, The Astrid Lindgren Company, Tiger Media,TrueIllusion Film, Verlagsgruppe Oetinger.

Unser Kommentar zum BGH Urteil v. 27.5.2025 – VI ZR 337/22 – Wirecard-Skandal in der GRUR-Prax 18/2025

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Der BGH stärkt das Recht der Presse, auch in laufenden Strafverfahren über Beschuldigte – hier konkret des Kronzeugen Oliver Bellenhaus – identifizierend mit Bild und Namen zu berichten. Bei Berichterstattung über ein Ereignis von so „überragendem öffentlichen Interesse“ wie dem Wirecard Skandal, der einen Schaden von 3,2 Milliarden EUR verursachte, darf identifizierend unter Nutzung von Bildnissen der möglichen Täter berichtet werden, wenn diese Bilder kontextneutral sind und der Betroffene nicht stigmatisiert wird. Die Entscheidung hat damit eine wichtige Signalwirkung im Rahmen der Verdachtsberichterstattung. Der Wirecard Skandal ist eben – anders als andere Fälle – von höchst überragendem Interesse, weil er auch eine politische Dimension hat, da er „Fragen nach Schwachstellen im bisherigen System der Bilanzkontrolle und Finanzaufsicht, der Mitverantwortung der Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfer und der Kenntnis von Mitgliedern der Bundesregierung“ aufwirft, und der Zeuge sich auch noch selbst durch sein Geständnis öffentlich eingelassen hatte.

Wie wirkt sich KI auf die Arbeitsbedingungen in der Filmbranche aus?

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Unser Spezialist für Künstliche Intelligenz, Dr. Ralph Oliver Graef, ist auf der Tagung der Film Commission Stuttgart zu „Arbeitsbedingungen in der Filmbranche“ am 11. Oktober 2025. Er befasst sich mit der Frage, wie Künstliche Intelligenz (KI) die Arbeitsbedingungen Kreativer und der Produzenten verändert.

All you need is law

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Wir freuen uns auf unsere Veranstaltung mit der MOIN Filmförderung im Rahmen der ‘All you need is law’-Reihe am 1. Oktober 2025 um 17.30 Uhr zum Thema “Mehr Filmbudget mit Private Capital? “

20.11.2025

Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF/Erich Pommer Institut, Berlin | Masterstudiengang: M2: European Film & TV Business: Legal Framework

11.10.2025

KDA Stuttgart in Kooperation mit Film Commission Region Stuttgart u.a. | Arbeitsbedingungen in der Filmbranche

10.10.2025

Erich Pommer Institut, Berlin | Künstliche Intelligenz in der Filmproduktion: State of the Art, urheberrechtlicher Schutz des KI-Inputs & Outputs

01.10.2025

Mozartsäle Hamburg | All you need is Law: “Mehr Filmbudget mit Private Capital? “

07.10.-09.12.2025

Hamburg Media School | wöchentliche Vorlesung Medien- und Onlinerecht für MBA Students

„Grand Prix of Europe“

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Premiere des Animationsfilm „Grand Prix of Europe“ in Berlin oder wie die BILD sagt „Vergessen Sie die Formel 1! Ab sofort drückt die „Formel Maus“ aufs Spaß-Pedal …“. Mack Vision und Mack Media, Töchter des Europapark Rust, haben ihren ersten Animationsfilm gemacht und werden laut BILD heute schon als „deutsches Disney“-Pendant gefeiert. Wir freuen uns, Teil des Teams zu sein. 

Best Lawyers® Germany 2025

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Der US-Verlag Best Lawyers hat mit dem Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2025 ermittelt. GRAEF Rechtsanwälte wurde in den Bereichen Entertainment Law, Medienrecht und Intellectual Property gelistet. Wir freuen uns über die Auszeichnung von Rechtsanwalt Dr. Ralph Oliver Graef im Bereich Entertainment Law und im Bereich Media Law sowie von Rechtsanwalt Philipp Steinhübl im Bereich Intellectual Property Law.

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An alle KI Aficionados, hier ein neuer (erwartbarer) Kracher aus dem KI Recht. Meta darf die öffentlichen Facebook- und Instagram-Daten aus den Profilen seiner Nutzer für das KI-Training nutzen – sofern kein Widerspruch der Nutzer erfolgt. Das OLG Köln (Urt. v. 23.05.2025 – 15 UKl 2/25) entschied, dass die Verarbeitung öffentlich gestellter Nutzerdaten durch die Meta Platforms Ireland Limited für KI-Zwecke rechtmäßig ist, solange die Nutzer nicht aktiv widersprechen. Meta hat angekündigt, ab dem 27.05.2025 personenbezogene Daten aus öffentlichen Profilen ihrer Nutzer zum Training von Künstlicher Intelligenz zu verwenden.

➡️Wer nicht widerspricht, gibt seine Daten frei.

22.05.2025

Memory Media Lab / Filmuniversität Babelsberg | Urheberrechtliche, persönlichkeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für Filmschaffende in der Erinnerungsarbeit

Auszeichnung durch brand eins 2025

Brand eins 2025

Wir freuen uns, dass GRAEF Rechtsanwälte von der Wirtschaftsfachzeitschrift brand eins im Jahr 2025 erneut als eine den besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands im Bereich „Medien, Presse“ (5 von 5 Sternen) und im Bereich „Urheberrecht“ (4 von 5 Sternen) ausgezeichnet worden ist. Vielen Dank für Ihr und Euer Vertrauen!

Die vollständige Rangliste gibt es hier.

13.05.2025

Hamburg Media School & Produktionsallianz | Masterclass Werbefilm: Vertiefung Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, vertragliche Regelungen zur Nutzung von KI-Output, KI-Anlage zum Manteltarifvertrag der Produktionsallianz, des BFFS und ver.di

06.05.2025

Hamburg Media School & Produktionsallianz | Masterclass Werbefilm: Einführung in die rechtlichen Grundlagen zu KI in der Werbefilmproduktion

30.04.2025

Ki sprechstunde (002)

medianet KI-Sprechstunde | Künstliche Intelligenz revolutioniert die Film- und Medienwelt – von der Drehbuchidee bis zur Postproduktion. KI-Sprechstunde mit Paul Probst (CEO & Gründer von Gistable) und Rechtsanwalt Dr. Ralph Oliver Graef, Managing Partner bei GRAEF Rechtsanwälte.

25.04.2025

Fachanwaltsfortbildung, Hamburg | Die neue KI-Anlage zum Manteltarifvertrag zum Einsatz generativer künstlicher Intelligenz in Filmproduktionen

All you need is law: Die neue KI-Anlage zum Mantelvertrag zum Einsatz generativer künstlicher Intelligenz in Filmproduktionen

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Gemeinsam mit der MOIN Filmförderung haben wir den „All You Need Is Law“ Workshop

„Die neue KI-Anlage zum Mantelvertrag zum Einsatz generativer künstlicher Intelligenz in Filmproduktionen“ 

am Mittwoch, 26. März 2025 von 10:00-12:30 Uhr, im KULTUR&GUT in den Zeisehallen, Friedensallee 7-9, 22765 Hamburg, veranstaltet.

Ein Schwerpunkt des Vortrags von unserem KI Experten Dr. Ralph Oliver Graef wird die Vorstellung der neuen Anlage zum Manteltarifvertrag zum Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz in Filmproduktionen sein, die Standards für Filmproduzenten und Schauspieler setzt. Mit dem KI-Tarifvertrag haben sich die Produktionsallianz gemeinsam mit ver.di und dem BFFS auf verbindliche Regelungen zu den Anwendungsmöglichkeiten generativer Künstlicher Intelligenz in Filmproduktionen geeinigt. Der KI-Tarifvertrag trat am 1. März 2025 als Ergänzung zum Manteltarifvertrag in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2026 für tarifgebundene Unternehmen und Schauspielerinnen. Er umfasst Regelungen zu:

– Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Schauspielern
– Entgelt für Einsatz „digitaler Doppelgänger“
– typische KI-Einsatzfälle
– praxisrelevante Ausnahmeregelungen 

Legal 500 Deutschland 2025

Legal 500 2025

Legal500 analysiert seit 33 Jahren die besten Anwaltskanzleien weltweit und rankt die Anwaltsteams, die die innovativste und beste Beratung für Unternehmen bieten. Wir freuen uns auch in diesem Jahr über unser Ranking im Entertainment Law und Gaming Law in Legal500 Deutschland und die Wertschätzung: https://www.legal500.de/rankings/ranking/c-deutschland/medien/entertainment/14430-graef-rechtsanwalte

„GRAEF Rechtsanwälte berät einen Mandantenstamm bestehend aus, unter anderem, Filmproduzenten, Studios und Fernsehsendern bei der Produktion von Filmen und bei benachbarten urheber- und werberechtlichen Fragestellungen. Zu diesen Themen ist Praxisleiter Ralph Oliver Graef aktiv, der auch im Gamingrecht versiert ist.“

Referenzen:
„Sehr kompetent, gut ansprechbar, klug und vorausschauend agierend.“
Ralph Graef: Kompetent, klar und schnell in den Entscheidungen. Auf individuelle Bedürfnisse eingehend, zugewandt.“