Der BGH stärkt das Recht der Presse, auch in laufenden Strafverfahren über Beschuldigte – hier konkret des Kronzeugen Oliver Bellenhaus – identifizierend mit Bild und Namen zu berichten. Bei Berichterstattung über ein Ereignis von so „überragendem öffentlichen Interesse“ wie dem Wirecard Skandal, der einen Schaden von 3,2 Milliarden EUR verursachte, darf identifizierend unter Nutzung von Bildnissen der möglichen Täter berichtet werden, wenn diese Bilder kontextneutral sind und der Betroffene nicht stigmatisiert wird. Die Entscheidung hat damit eine wichtige Signalwirkung im Rahmen der Verdachtsberichterstattung. Der Wirecard Skandal ist eben – anders als andere Fälle – von höchst überragendem Interesse, weil er auch eine politische Dimension hat, da er „Fragen nach Schwachstellen im bisherigen System der Bilanzkontrolle und Finanzaufsicht, der Mitverantwortung der Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfer und der Kenntnis von Mitgliedern der Bundesregierung“ aufwirft, und der Zeuge sich auch noch selbst durch sein Geständnis öffentlich eingelassen hatte.
